Die Leitung des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord liegt in den Händen der Verbandsvertretung, des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung.

Verbandsvertretung
43 Abgeordnete bilden die Verbandsvertretung des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord.

Die Verbandsvertretung setzt sich aus 8 Mitgliedern des Verbandsvorstandes und 31 Abgeordneten aus den Verbandsgemeinden, 2 Abgeordneten des Kirchenkreises Köln-Nord und 1 Abgeordnete(n) des Ev. Kindertagesstättenverbandes Köln-Nord sowie 1 Abgeordnete(n) mit beratender Stimme des Kirchenkreises Köln-Mitte zusammen.
Die Verbandsvertretung wird für die Dauer der Wahlperiode der Presbyterien (4 Jahre) gebildet.

Verbandsvertretungsvorsitzender ist Mathias Bonhoeffer
Stellvertretender Vorsitzender ist Volker Hofmann-Hanke

Folgende Aufgaben sind der Verbandsvertretung u.a. vorbehalten:
– Wahl des oder der Vorsitzenden der Verbandsvertretung und seiner Stellvertretung.
– Wahl des Verbandsvorstandes mit Ausnahme des Vorsitzes (Superintendent/in).
– Änderung der Verbandssatzung.
– Festlegung des Verteilschlüssels zur Finanzierung des Verbandes.
– Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken einschl. Errichtung von Gebäuden und die Schaffung von Dauereinrichtungen.
– Feststellung des Verbandshaushaltes.
– Abnahme der Jahresrechnung.
– Aufstellung der Stellenübersicht.
– Schaffung und Aufhebung von Beamten- und Mitarbeitendenstellen.
– Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften.

Vorstand
8 Personen bilden den Verbandsvorstand: die bzw. der Superintendent/in des Kirchenkreises Köln-Nord, eine Person aus dem Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Nord, eine Person des Ev. Kindertagesstättenverbandes Köln-Nord sowie 5 Vertreter/innen der 19 angeschlossenen Kirchengemeinden.

Die Amtsdauer des Verbandsvorstandes entspricht der regelmäßigen Wahlperiode der Presbyterien, also vier Jahre.

Vorstandsvorsitzender ist Superintendent Markus Zimmermann
Stellvertretende Vorsitzende ist Monika Crohn

Der Verbandsvorstand hat u.a. folgende Aufgaben:
– Führung der Geschäfte des Verbandes – sofern nicht Geschäftsführung zuständig ist.
– Berufung, Abberufung, Einstellung und Kündigung der Geschäftsführung und deren
Stellvertretung.
– Aufstellung des Verbandshaushalts.
– Abschluss von Vereinbarungen.
– Vertretung des Verbandes gerichtlich und außergerichtlich.

Geschäftsführung
Der bzw. dem Geschäftsführer/in obliegt die Leitung des Dienstbetriebs und die Geschäftsverteilung.

Geschäftsführer ist Christoph Borreck
Stellvertretende Geschäftsführerin ist Dorothea Wehmeyer

Die Geschäftsführung hat u.a.folgende Aufgaben:
– Wahrnehmung der Geschäfte der laufenden Verwaltung.
– Vorbereitung des Verbandshaushaltes einschl. Stellenübersicht.
– Besetzung der Mitarbeitendenstellen.